Otte Von Mengen / ein burger ze friburg2023-11-012023-11-011321-02-141321-02-14CW30709https://urkundenrepositorium.uni-marburg.de/handle/cao/2348Otto von Mengen, Bürger zu Freiburg, beurkundet, daß er 10½ [Bd. 3 S. 459 Z. 6-16] näher bezeichnete Jucharten Ackers im Bann des Dorfes Mengen im Breisgau an Frau Agnes, Ehefrau des verstorbenen Walthers von Schlatt, Bürgerin von Freiburg, als freies Eigentum für 20 Mark lötigen Silbers Freiburger Gewichtes verkauft hat. Er hat das Geld vollständig erhalten, den Besitz ihr aufgegeben und für sich und alle seine Erben versprochen, ihr und allen ihren Erben und Nachkommen für den Besitz gegen jedermann ohne ihren Schaden rᷝWer</i> zu sein. Er hat das Gut für sich und seine Erben als Erblehen zurückempfangen für einen jährlich am 8. September zu entrichtenden Zins von 8 Mutt Weizens und 8 Mutt besten Roggens, der in dem Bann wächst. Außerdem wurde ausgemacht, daß der Besitz immer ungeteilt in einer Hand bleiben soll. Bei Handänderung sind 2 Kapaunen als Erschatz zu geben. Frau Agnes bestätigt die Richtigkeit der Urkunde. Auf Ersuchen der beiden Vertragspartner wird die Urkunde mit dem Freiburger Stadtsiegel besiegelt. --imagehttps://creativecommons.org/licenses/by/4.0Otte Von Mengen / ein burger ze friburg an fron Agneſen Waltherſ ſeligen Von Slatte Wirtinne / einer burgerin von friburg - 1296 Februar 14.Image