Rvdolf2023-11-012023-11-011306-07-061306-07-06CW10513https://urkundenrepositorium.uni-marburg.de/handle/cao/475_BKönig Rudolf beurkundet, daß die Pfalzgrafen bei Rhein und Herzöge von Bayern, Ludwig II. und Heinrich I., und ebenso Bischof Heinrich II. von Regensburg den im Wortlaut mitgeteilten Landfrieden entsprechend seinem Gebot geschworen haben, und daß er das Gleiche von den Bischöfen, die zum Lande Bayern gehören, bis Weihnachten erwartet, nämlich von dem Erzbischof von Salzburg und den Bischöfen von Bamberg, Freising, Eichstätt, Augsburg, Passau und Brixen. Der Landfriede soll von Weihnachten 1281 bis Weihnachten 1284 gelten und weder den Landesherren noch ihrem Landesrecht schaden. Wer diesen Landfrieden nicht schwört, steht außerhalb des Friedens: niemand soll ihm Recht tun, aber er soll es seinen Klägern tun. --imagehttps://creativecommons.org/licenses/by/4.0Rvdolf - 1281 Juli 6.Image