Heinrich der Elterwernhart von ShovnwerchHeinrich, de Litore2023-11-012023-11-011316-09-081316-09-08CW20958https://urkundenrepositorium.uni-marburg.de/handle/cao/1465Heinrich der ältere, Heinrich der jüngere und Wernhart von Schaumberg beurkunden, daß sie dem Gotteshaus und Konvent von Ranshofen für ihr, ihrer Ahnen und Nachkommen Seelenheil als Seelgerätstiftung jährlich auf ewige Zeiten Mautfreiheit für 15 ganze Fuder Weines bei der Aschacher Maut gewährt haben. Nur von dem Boden des Schiffes soll man 14 Pfennige geben und 2 Pfennige als Trinkgeld (rᷝze letz</i> nach Schmeller Bayer. Wb. 1, 1546). Was von den 15 Fudern nicht im Herbst durch die Maut ging, kann das Kloster nach Belieben im Verlauf eines Jahres durchfrachten. Darüber hinaus wird dem Kloster Zollfreiheit für Lebensmittel nach Österreich oder ein Floß, wenn es Bauholz für seinen Hof in Krems nötig hat, gewährt. Nur für das Ruder des Floßes sind 4 Pfennige zu entrichten. --imagehttps://creativecommons.org/licenses/by/4.0Heinrich der Elter; Heinrich der Junger; wernhart von Shovnwerch an ſamung ze Ranſhouen; Gotſhaus - 1291 September 8.Image