fridereich von Petawe2023-11-012023-11-011313-05-271313-05-27CW20489https://urkundenrepositorium.uni-marburg.de/handle/cao/1023Friedrich von Pettau beurkundet, daß er seinem lieben Herren, dem Grafen Ulrich von Heunburg, gelobt habe, Vogtei und Mannschaft zu Oberburg in die Hand Herzog Albrechts von Österreich aufzugeben, damit der Herzog sie zwischen dem Datum dieser Urkunde und dem 23. IV. 1289 dem Grafen und seinen Erben zu rechtem Lehen mit allem Recht verleihen kann, wenn dieser darum nachsucht. Stirbt Friedrich von Pettau vor Erfüllung des Gelübdes, so sind seine Erben verpflichtet, dieses zu erfüllen. Stirbt aber der Graf inzwischen, so ist Friedrich von Pettau den Erben des Grafen gebunden, sein Gelübde zu erfüllen. Tut Friedrich das nicht, so können der Graf oder dessen Erben an Friedrich von Pettau und seinen Erben und an deren Besitz sich schadlos halten für den ihnen zugefügten Schaden. --imagehttps://creativecommons.org/licenses/by/4.0fridereich von Petawe an Graven vlreichen von Hevnenburch - 1288 Mai 27Image