graVe albreht Von Hohenberg2023-11-012023-11-011318-01-231318-01-23CW30021https://urkundenrepositorium.uni-marburg.de/handle/cao/1678Graf Albrecht von Hohenberg beurkundet, daß er Burg und Herrschaft Wiesneck im Zartnertal im Breisgau und die Vogtei über das Kloster St. Märgen im Schwarzwald mit Leuten und Gut sowie über Leute und Gut in Fraulenbach, Zarten und Merdingen mit Gerichten, Rechten und Gewohnheiten freiwillig und bei voller Gesundheit an den Freiburger Bürger Burchart den Turner für 1020 Mark Silber Freiburger Gewichtes verkauft, das Geld erhalten, die Leute und den genannten Besitz in seine Gewalt überantwortet und ihn rᷝin libhaftíge geWer</i> gesetzt hat. Graf Albrecht gelobt für sich und seine Erben dem Turner und dessen Erben rᷝWer</i> zu sein für Leute und Besitz, diesen Verkauf anzuerkennen und nichts dagegen zu unternehmen. Graf Albrecht, seine Ehefrau Margarete und ihre gemeinsamen Kinder verzichten auf alle Rechte, die sie und ihre Vorfahren auf Leute und Gut hatten. Der Kauf geschah mit Wissen und Willen des Abtes und Konventes von St. Märgen, die es gleichfalls bezeugen. Sie haben in der Erkenntnis, daß es für ihr Kloster von Vorteil sei, Burchart den Turner unter den gleichen Bedingungen als Vogt und Herren genommen, wie sie vorher den Grafen Albrecht hatten. Abt und Konvent geloben für sich und ihre Nachfolger, dem Turner und seinen Erben gehorsam zu sein.--imagehttps://creativecommons.org/licenses/by/4.0graVe albreht Von Hohenberg an hern Bvrcharte dem Tvrner - 1293 Januar 23.Image