2023-11-012023-11-011323-04-111323-04-11CW40416https://urkundenrepositorium.uni-marburg.de/handle/cao/2963Otto der Junge von Lichtenstein beurkundet, daß ihm Bischof Hertnid von Gurk ein Gut in der Inneren Lassnitz, das Nikla von Lengenburg besaß, als Vergütung des Schadens geliehen hat, den Otto erlitt, als die von Castell zum Schaden des Hochstifts gefangen wurden und er Pfleger zu Straßburg war. Dabei ist ausgemacht, daß das Gut ohne Widerspruch und Streit im gleichen Wertzustand und mit ebensoguter Bewirtschaftung rᷝ(stifft)</i> zurückzugeben ist, wie er es am Tage der Verleihung erhielt, wenn Hertnid oder sein Nachfolger das Gut von ihm, seinem Bruder Rudolf und ihrer beider Erben für 30 Mark lötigen Silbers Wiener Gewichtes zurückkaufen. --imagehttps://creativecommons.org/licenses/by/4.01298 April 11.Image