Cvͦnrat der Hauener2023-11-012023-11-011313-04-011313-04-01CW20461https://urkundenrepositorium.uni-marburg.de/handle/cao/999Es wird zu wissen getan, daß Herr Konrad der Havener für das Kloster Günterstal eine Pfründe für einen Priester gestiftet hat, der dort alle Tage Messe halten soll. Der Unterhalt der Pfründe wird bestritten aus dem Hof des Stifters zu Schallstadt mit 20 Mutten Roggen, 10 Mutten Weizen und 10 Mutten Gerste. Können diese Einkünfte vom Hof nicht vollständig geleistet werden, so soll das Fehlende aus der nächsten Walke und Mühle oberhalb der oberen Brücke in Oberwiehre ergänzt werden. Die Frauen von Günterstal sollen mit diesen Einkünften, dem Priester, den sie dann haben, die Pfründe bezahlen. Sie sollen aber, weil sie einen Pfründenpriester haben, ihren übrigen Gottesdienst deswegen nicht einschränken, sondern ihn im gleichen Umfang halten, als wäre der Pfründenpriester nicht vorhanden. Bei Besetzung der Pfründe oder beim Wechsel ihres Inhabers soll nichts ohne Willen des Stifters, oder, wenn er nicht mehr lebt, seiner Erben geschehen. Nach seinem Tod hat der Stifter zur Besserung der Pfründe 3½ Saum an Weineinkünften ausgesetzt, die er am Schlierberg hat. Wenn die Frauen von Günterstal die Bestimmungen dieser Stiftung nicht einhalten oder das Pfründengut anders verwenden wollten, so soll die Stiftung mit allen Rechten, wie sie Günterstal hat, an das Gutleutehaus zu Freiburg i. Br. fallen. Äbtissin und Konvent von Günterstal erklären, die Stiftungsbestimmungen einhalten zu wollen und durch sie entsprechend gebunden zu sein. Zur Bekräftigung haben sie diese Urkunde [neben ihrem Siegel] mit den Siegeln des Abtes von Thennenbach und der Bürger von Freiburg i. Br. versehen lassen. --imagehttps://creativecommons.org/licenses/by/4.0Cvͦnrat der Hauener an Gv̓nterſtal jndem kloſter - 1288 April 1.Image