Hilteprant von Bappenheym · Marſchalch der Chvͤniclichen phalentz2023-11-012023-11-011308-10-031308-10-03CW20048https://urkundenrepositorium.uni-marburg.de/handle/cao/609Hildebrant von Pappenheim, Marschall der königlichen Pfalz, beurkundet dem Deutschordenshaus Ellingen, daß er ihm seine Rechte an den Gütern, die die Komture und Brüder von Ellingen von seinem Bruder Heinrich, doch unter seinem, Hildebrants, Namen bis zum Urkundendatum erworben und erhalten haben, zubillige, so weit er diese Rechte besaß oder künftig besitzen sollte. Da er bei diesen Kaufhandlungen nicht dabei war, gibt er dem Deutschordenshaus diese Urkunde. --imagehttps://creativecommons.org/licenses/by/4.0Hilteprant von Bappenheym · Marſchalch der Chvͤniclichen phalentz - 1283 Oktober 3.Image