florens graue van hallandJacob van gods genaden prouveſt van koningueld2023-11-012023-11-011296-06-061296-06-06CW30804https://urkundenrepositorium.uni-marburg.de/handle/cao/2442PropstJakob von Koningsveld vidimiert eine Urkunde Florens [V.] vom 2. November 1269 folgenden Inhalts: Florens [V.], Graf von Holland, beurkundet, daß er für sich und seine Nachkommen das Haus Hildegardsberghe und den rᷝſantwerf</i>sowie alles Land, zwischen der rᷝbercvard</i> und dem rᷝſantwerf,</i> das ganze Amt, dazu allen Besitz, den Herr Vranke rᷝſtoep</i> van Hildegardsberghe von ihm als Lehen hatte, an dessen Tochter Aleid, Ehefrau des Gerard van Raephorst, und ihre Kinder nach dessen [Vrankes] Tod als Lehen gegeben hat. Sollte Herr Vranke einen Erben gewinnen, so erhält der Sohn die eine, Alheid die andere Hälfte des Besitzes. Stirbt einer der beiden ohne Nachkommen, so soll der Überlebende das [ganze] Guterhalten. Ferner wurde bestimmt, daß die [künftigen] Kinder von Alheid und Gerard, seien es Söhne oder Töchter, sich in dem Besitz des Lehens beerben sollen. Stirbt Alheid und der [eventuelle] Sohn Vrankes ohne Leibeserben, so soll die eine Hälfte des Gutes an Margret, Tochter des Herrn Vranke, Ehefrau des Dirk van Hoylede, und deren Kinder, die andere an seine Enkelin Hildegunde, Tochter Henriks van den Velden, und deren Kinder fallen. Stirbt eine von beiden [Margret oder Hildegunde] ohne Leiberben, so soll das [ganze] Gut an die Überlebende fallen und sich auf deren Kinder vererben. -- Die Datierung müßte richtiger lauten: Vor 1296 Juni 27. Die Vidimierung muß ihrem Text nach noch zu Lebzeiten Florens erfolgt sein, der am 27. Juni 1296 ermordet wurde. --imagehttps://creativecommons.org/licenses/by/4.0florens graue van halland; Jacob van gods genaden prouveſt van koningueld - 1296 Juni 6.Image