Hetzel Markes / der MeiſterRât von strazburg2023-11-012023-11-011322-09-161322-09-16CW40235https://urkundenrepositorium.uni-marburg.de/handle/cao/2786Der [Bürger-]Meister Hetzel Markes und der Rat von Straßburg beurkunden, daß vor ihnen der Straßburger Bürger Hug von Frankenheim erschien und seinen Töchtern Ottlie und Margarete seinen [Bd. 4 S. 137 Z. 27-28] näher bezeichneten Hof in Straßburg mit allem Inventar, ferner, sein unbewegliches Gut, Eigen und Zinslehen rᷝ(erbe),</i> in den Dörfern und Bannbezirken Weyersheim, Hördt Issenhausen, Breuschwickersheim, Willgotheim, Sulz, Gimbrett und Winzenheim übergeben hat. Die Töchter sollen Gut und Hof in ihrer Gewalt haben und damit tun dürfen, was sie wollen. Nach dem Tode von einer soll die andere den gesamten Besitz, der ihrer beider Erbe ist, allein haben. Hug hat versprochen, diese Schenkung aufrecht zu erhalten und nichts dagegen zu unternehmen. Die beiden Töchter haben die Schenkung vor den Ausstellern empfangen und gelobt, daß eine die andere beerben soll. --imagehttps://creativecommons.org/licenses/by/4.0Hetzel Markes / der Meiſter; Rât von strazburg an Margreden; Odilien - 1297 September 16.Image