eptiſſen Vn̄ der Convent ſc̄ē claren ordins in Menze2023-11-012023-11-011285-01-011285-01-01CW20137https://urkundenrepositorium.uni-marburg.de/handle/cao/693Äbtissin und Konvent der Klarissinen zu Mainz beurkunden, daß ihnen ihre liebe Freundin, Schwester Elsbet von Frankfurt, aufgezählte Liegenschaften zu rᷝBvenzheim</i> gegeben habe mit der Bestimmung, daß 1) jede Äbtissin an jedem Jahrzeittag Elsbetens von dem geschenkten Gut jeder Schwester ein halbes Malter Korn gebe, damit die Schwestern desto eifriger ihrer im Gebet gedenken. 2) daß zwei Malter Korn in der Adventszeit und drei in der Fastenzeit dem Krankenhaus des Klosters zugewiesen werden. 3) daß der Überschuß an Korn unter die Schwestern auf ihr halbes Malter verteilt werde. Äbtissin und Konvent beurkunden ferner, daß die Stifterin auch Gülten für eine ewige Ampel im Krankenhaus gekauft habe. --imagehttps://creativecommons.org/licenses/by/4.0eptiſſen Vn̄ der Convent ſc̄ē claren ordins in Menze - Um 1285.Image