FLorens GraVe Van hollant2023-11-012023-11-011290-12-111290-12-11CW20818https://urkundenrepositorium.uni-marburg.de/handle/cao/1333Graf Florens [V.] von Holland entscheidet in dem Streit zwischen der Stadt St. Geertruidenberg und den Amtleuten von Südholland: 1. Die Bürger und Einwohner von St. Geertruidenberg verbleiben in ihren Rechten. 2. Ein Unfreier, der Bürger von St. Geertruidenberg wird und binnen Jahr und Tag nicht zurückgefordert wird, ist hinfort freier Bürger. 3. Bürger, die außerhalb der Stadt auf dem freien Land wohnen, sollen bis zum 1. Oktober 1291 in ihrem alten Rechtsverhältnis verbleiben, danach der Gerichtshoheit der am Ort gültigen Herrschaft unterworfen sein. --imagehttps://creativecommons.org/licenses/by/4.0FLorens GraVe Van hollant - 1290 Dezember 11.Image