Graue Manegold von Nellenburch2023-11-012023-11-011316-06-191316-06-19CW20930https://urkundenrepositorium.uni-marburg.de/handle/cao/1439Graf Manegold von Nellenburg beurkundet, daß er mit dem Einverständnis seines Schwiegervaters Walter von Eschenbach und dessen Tochter Agnes, seiner Ehefrau, dem Ritter Heinrich dem Schwager von Schaffhausen und dessen Erben den Kirchensatz zu Lusheim mit allem, was dazu gehört, und allen Rechten gegeben hat und für sich und seine Erben auf alle Ansprüche darauf vor geistlichem und weltlichem Gericht verzichtet. Walter von Eschenbach und Agnes fügen ihren ausdrücklichen Verzicht bei. --imagehttps://creativecommons.org/licenses/by/4.0Graue Manegold von Nellenburch an Hainrich dem Swager von Schafuſen - 1291 Juni 19.Image