HædewikHerman der Ræ̂me2023-11-012023-11-011307-07-261307-07-26CW10597https://urkundenrepositorium.uni-marburg.de/handle/cao/549Herman der Ræme und seine Ehefrau Hedwig beurkunden, daß sie um ihrer beider Seelen willen dem Heilig-Geistspital zu Augsburg ihr Eigen, daß sie gegenwärtig bewohnen, Haus, Hofstatt und Baumgarten mit allem Zubehör vermacht haben, mit Ausnahme einer kleinen Hofstatt, die vom Heilig-Kreuzkloster stammt und diesem auch von beiden Eheleuten zurückgegeben wurde. An das Vermächtnis sind folgende Bedingungen geknüpft: Nach dem Tode beider Ehegatten fällt das Eigen lastenfrei an das Spital, und dieses soll von dem Eigen den Kranken in der Krankenstube jährlich 2 Pfund Pfennige geben, die halbpfundweise zu den Quatembern gegeben werden sollen. Was das Eigen mehr trägt, gehört dem Spital. Die Schenker zahlen, solange das Eigen in ihrer Gewalt ist, jährlich am 2. II. einen Vierdung Wachs als Recognitionszins. --imagehttps://creativecommons.org/licenses/by/4.0Hædewik; Herman der Ræ̂me an Spitale deſ Hailigen Gaiſtes ze Auſpurch - 1282 Juli 26 bis August 1.Image