2023-11-012023-11-011320-03-251320-03-25CW50721https://urkundenrepositorium.uni-marburg.de/handle/cao/N_700_(2149_a)Heinrich von Hartheim [b. Eferding, OÖ] beurkundet, daß er und seine Ehefrau Herburg und seine Kinder wohlüberlegt und mit Zuraten der Verwandten auf alles Recht an einem Hof und einem Drittel eines weiteren Hofes in Kalchofen [b. Vöcklabruck, OÖ] verzichten und das [Besitz-]Recht dieser 1¹⁄₃ Höfe als Seelgerätsstiftung dem Kloster Wil\hering, nämlich dem Abt Konrad und dem Konvent, überlassen haben. Kloster Wilhering soll diese 1¹⁄₃ Höfe uneingeschränkt zu Eigen haben; der Aussteller, seine Frau und seine Kinder werden dem Kloster sein Eigentumsrecht daran verbürgen, wann immer das nötig sein sollte. --imagehttps://creativecommons.org/licenses/by/4.01295 März 25Image