Degenhart / von halenſtain2023-11-012023-11-011322-03-171322-03-17CW40097https://urkundenrepositorium.uni-marburg.de/handle/cao/2653Degenhart von Hellenstein, Chorherr zu Augsburg, Propst zu St. Moritz [Augsburg], beurkundet, daß er von seinem Oheim, dem Markgrafen [Heinrich] von Burgau, die Vogtei und das Dorfgericht zu Pfaffenhofen für 60 Pfund neuer Augsburger Pfennige gekauft hat. Der Markgraf behält vom kommenden Georgentag [24. April] 3 Jahre lang ein Rückkaufsrecht für die gleiche Summe. Kauft er zurück, so schuldet Degenhart der Äbtissin und dem Konvent von St. Stephan in Augsburg 30 Pfund neuer Augsburger Pfennige, andernfalls schuldet er nichts. Dann ist er, bzw. derjenige, dem er die Vogtei abtritt, dort rechtmäßiger und bevollmächtigter Vogt über die Güter der Frauen. --imagehttps://creativecommons.org/licenses/by/4.0Degenhart / von halenſtain an Margrauen von Burgaw - 1297 März 17.Image