2023-11-012023-11-011323-11-111323-11-11CW40559https://urkundenrepositorium.uni-marburg.de/handle/cao/3100Ulrich von Hallabruck beurkundet, daß er die Güter Krutzenbichl und Öd rᷝ(vor Oͤd)</i> [an das Kloster Raitenhaslach] gegeben hat. Diese Güter gehörten ihm und seinem Bruder Konrad je zur Hälfte als Eigentum. Konrads Anteil stand Ulrich zu Pfand rᷝ(waſ ... mein ſatzung).</i> Ulrich gab seinen Anteil und Konrad den die Pfandsumme übersteigenden Wert seiner Hälfte rᷝ(die vͤbertuͤwer)</i> als Seelgerät an das Kloster Raitenhaslach, an Abt Friedrich und den Konvent. Daraufhin begab sich der Abt an Ort und Stelle und löste [Konrads Anteil an] den beiden Gütern für Ulrichs Pfandsumme aus. Danach kaufte der Abt Ulrichs Anteil, so daß die Güter völlig frei dem Kloster und dem Abt zufallen. Ulrich und Konrad haben die beiden Güter auf dem Marienaltar zu Raitenhaslach aufgegeben. Alle ihre Kinder, Knaben wie Mädchen, haben auf den Besitz verzichtet; sie werden kein Recht und keine Ansprache mehr auf die Güter erheben oder erheben dürfen. -- Vgl. Corpus Nr. 1117. --imagehttps://creativecommons.org/licenses/by/4.01298 November 11.Image