Bvrchat von Elrbach2023-11-012023-11-011319-12-061319-12-06CW30425https://urkundenrepositorium.uni-marburg.de/handle/cao/2072Nachdem Burchart von Erbach seine gesamten Besitzungen zu Schaffelkingen [Corpus Nr. 2071] für 180 Pfund Haller der Äbtissin und dem Konvent des Clarissenklosters Söflingen verkauft hat, wird er dafür sorgen, daß sein Bruder Brun, sein Sohn und seine Tochter auf den Besitz verzichten und ihn aufgeben. Burchart wird auch seinen Bruder Hartmann nach dessen Rückkehr innerhalb Jahresfrist zur Aufgabe veranlassen. Tut er es nicht, so können die Frauen 6 [Bd. 3 S. 292 Z. 24-26] genannte Bürgen mahnen, in Ulm Einlager zu halten, bis die Ausfertigung erfolgt ist. Sollte jemand innerhalb Jahresfrist auf den Besitz Ansprüche erheben, so wird Burchart ihn den Frauen ohne deren Schaden ausfertigen und die Ansprüche abwehren. Im Weigerungsfall sollen die Bürgen bis zur Ausführung in Ulm Einlager halten. Allein der Amman von Ehingen darf in Ehingen Einlager halten. -- Vgl. Corpus Nr. 2071. --imagehttps://creativecommons.org/licenses/by/4.0Bvrchat von Elrbach an Æptiſſenne vnd · · dem Convent / des Ordenes Sant Claren von Sevelinḡ - 1294 Dezember 6.Image