2023-11-012023-11-011305-10-101305-10-10CW50194https://urkundenrepositorium.uni-marburg.de/handle/cao/N_185_(433_a)Bischof Konrad [III.] von Straßburg bekundet, daß zwischen dem Abt von Ebersheimmünster [Kr. Schlettstadt] und dessen Konvent einerseits, dem Schultheißen von Türkheim [w. Colmar] und dessen Sohn andrerseits über einen langdauernden Konflikt wegen des von dem Schultheißen beanspruchten Vogteirechtes über den Klosterhof zu Sigolsheim [nw. Colmar] vor dem Bischof ein Übereinkommen geschlossen worden ist, das sie beiderseits einzuhalten gelobt haben. Danach sollen sich der Schultheiß und sein Sohn mit dem Recht begnügen, das ihnen der Meier des Abtes und die geschworenen Huber bei der nächsten Verhandlung nach dem 10. November in dem Hof zu Sigolsheim auf ihren Eid zusprechen werden. Der Abt oder sein Stellvertreter soll anordnen, daß ihm [dem Schultheißen] dies [das ihm zugesprochene Recht] geleistet wird. Verstöße oder Übergriffe des Schultheißen oder seiner Nachfahren gegen diese Entscheidung soll der jeweilige Bischof von Straßburg nicht zulassen. Käme jemand mit [angeblich] besseren Rechtsansprüchen auf die Vogtei, so sollen der Schultheiß und seine Nachkommen ohne Schaden des Klosters dieses dagegen rᷝſchirmen</i> oder die Vogtei ganz verlieren. --imagehttps://creativecommons.org/licenses/by/4.01280 Oktober 10Image