Conuent sant Benedicts ordens inkoſtencer Biſtom;Eptiſſchin Elyzabecht von wezzinkon2023-11-012023-11-011317-03-201317-03-20CW21055https://urkundenrepositorium.uni-marburg.de/handle/cao/1560Äbtissin Elisabeth von Wetzikon und der Konvent [der Zürcher Abtei] im Bistum Konstanz beurkunden, daß Herr Wilhelm Gorcheit mit ihrer Einwilligung seinen Hof in Regensdorf, den Heinrich von Offikon bewirtschaftet, der 13 Stück einträgt und Erblehen der Zürcher Abtei ist, gegen einen jährlich am 14. September fälligen Rekognitionszins von 1 Zürcher Pfennig als Leibgeding für seine Ehefrau Berchta und Erblehen für ihre gegenwärtigen und künftigen Kinder bestimmt hat. Die Urkunde wird ausgestellt, um Frau Berchta und die Kinder in bezug auf diese Verfügung sicher zu stellen. --imagehttps://creativecommons.org/licenses/by/4.0Conuent sant Benedicts ordens inkoſtencer Biſtom;; Eptiſſchin Elyzabecht von wezzinkon - 1292 März 20.Image