perhtold von Mezzingen2023-11-012023-11-011306-05-011306-05-01CW10498https://urkundenrepositorium.uni-marburg.de/handle/cao/462Perhtold von Mässing beurkundet, daß er dem Deutschorden [zu Mässing] mit Willen und auf Bitten seiner lieben Brüder, ferner mit Willen seines rᷝvetern</i> Marquarts und der Zustimmung seiner lieben Ehefrau für seiner Vorfahren und sein eigenes Seelenheil das Dorfrecht zu Mässing und all sein Eigen, das zur oberen und unteren Burg gehört, für den Fall, daß er ohne eheliche Leibeserben sterbe, vermacht habe, wie man Eigen Gott zuliebe geben kann. Da er den Deutschordensbrüdern auch zeigen wollte, was sein Eigen wäre, besandte er seinen Bruder Merklin, Bruder Ulrich von Hausen und Bruder Heinrich von Töging [1289 als Deutschordensbruder nachweisbar; vgl. F. Heidingsfelder RegBiEichstätt Nr. 1062] und ritt mit diesen nach Mässing zu seinem rᷝvetern</i> Marquart [wohl dem späteren Komtur, vgl.imagehttps://creativecommons.org/licenses/by/4.0perhtold von Mezzingen an devtſchen orden - 1281 Mai 1.Image