ſamenunge von Salmanſwiller / dez ordins von zitelsabt vͦlrich2023-11-012023-11-011315-02-141315-02-14CW20684https://urkundenrepositorium.uni-marburg.de/handle/cao/1207Es wird beurkundet, daß zwischen Abt Ulrich und dem Konvent von Salmansweiler einerseits und dem Ritter Rudolf von Tanheim und seiner Ehefrau Diemuot andrerseits folgender Vertrag zustand gekommen ist: Rudolf und seine Ehefrau übergeben dem Kloster einen [S. 475 Z. 36--40] bezeichneten Besitz. von dem sie jährlich ein halbes Pfund Wachs an das Kloster abführten, unter folgenden Bedingungen: Bis zu ihrem Tode erhalten sie jährlich am 11. November 19 Malter Spelt, 19 Malter Hafer Überlinger Maßes, 4½ Pfund Pfennige Konstanzer, 400 Gangfische, 4 große Käse, 4 gefütterte Schuhe, 1 Pfund Pfennige für Eier und Hühner, ein Fuder Weines Überlinger Maßes. Will Rudolf nach Konstanz übersiedeln, so steht ihm dort eines von zwei Häusern des Klosters zur Verfügung, sofern er es bis zum 24. Mai anzeigt; tut er es nicht, hat er keinen weiteren Anspruch darauf. Die Abgaben an Korn, Wein und Geld verpflichtet sich das Kloster, dem Vertragspartner in eine der Städte Konstanz, Überlingen oder Pfullendorf zu liefern. Überlebt Diemuot ihren Ehegatten und heiratet sie einen andern Mann, so ist das Kloster zu keinen Abgaben an sie verpflichtet. Rudolf und Diemuot verzichten für sich und ihre Erben auf den Besitz der Güter. --imagehttps://creativecommons.org/licenses/by/4.0ſamenunge von Salmanſwiller / dez ordins von zitels; abt vͦlrich - 1290 Februar 14.Image