Huge der Venedier vnde min Elich huſ frowePeter v̂nſer ſvn2023-11-012023-11-011321-10-151321-10-15CW30881https://urkundenrepositorium.uni-marburg.de/handle/cao/2517Hug der Venedier, seine Ehefrau und ihr Sohn Peter beurkunden, daß sie Friedrich von Roggwil von Konstanz 20 Mark Silbers und 30 Pfund Pfennige Konstanzer Münze rᷝvon vil alter gv̂lt</i> schuldig sind, die Friedrich jederzeit zurückfordern kann. Dafür haben sie ihm 4 [Bd. 3 S. 554 Z. 42-43] namentlich genannte Bürgen gesetzt, denen Friedrich täglich zweimal einen beliebigen Mann zum Einlager ins Haus senden kann. 2 weitere [Bd. 3 S. 555 Z. 1-2] namentlich genannte Bürgen stehen Friedrich zur Verfügung, die er entweder zweimal am Tage auf Kosten Hugs Einlager halten lassen kann, oder denen er täglich zweimal einen beliebigen Mann zum Einlager ins Haus senden kann. Weitere 2 [Bd. 3 S. 555 Z. 4] namentlich genannte Bürgen stehen zur Verfügung, um täglich zweimal Einlager zu halten. Die Aussteller verpflichten sich, alle Bürgen ohne deren Schaden auszulösen. Stirbt ein Bürge, so werden sie innerhalb von 14 Tagen einen ebensoguten stellen, oder die anderen müssen solange Einlager halten. --imagehttps://creativecommons.org/licenses/by/4.0Huge der Venedier vnde min Elich huſ frowe; Peter v̂nſer ſvn an Friderich von Roggewille von Coſtenz - 1296 Oktober 15.Image