gemeyne buͦrgere van kolneRaͦitRichtereScheffenin2023-11-012023-11-011304-01-091304-01-09CW10414https://urkundenrepositorium.uni-marburg.de/handle/cao/380Die Richter, Schöffen, der Rat und die Gemeinde der Bürger von Köln erneuern mit Graf Adolf (VII.) von Berg das Bündnis vom 9. VI. 1262 (Nr. 60), doch so, daß Köln im Falle eines Krieges zwischen dem Grafen und dem Erzbischof von Köln dem Grafen gegenüber keine Neutralität bewahrt und auch die Handelsbeziehungen zu ihm und seinem Territorium abbricht (351, 19 f.; 351, 39 f.). Der Schlichtungsausschuß zur Beilegung von Streitigkeiten zwischen Stadt und Graf wird auf beiden Seiten um ein Mitglied vermehrt (352, 1 f.). Außerdem werden Vereinbarungen getroffen über die Ausweisung von Meintätern aus Deutz und dem Territorium des Grafen, die von Köln ausgewiesen sind, und ferner Bestimmungen getroffen betreffs Gerichtszuständigkeit der Vertragschließenden über straf- nd bußbare Handlungen eines Untertanen auf dem Gebiet der Gegenpartei (352, 29--47.). --imagehttps://creativecommons.org/licenses/by/4.0gemeyne buͦrgere van kolne; Raͦit; Richtere u.A. - 1279 Januar 9.Image