Graue · Hartman / Von Vrob ~g2023-11-012023-11-011306-06-231306-06-23CW10511https://urkundenrepositorium.uni-marburg.de/handle/cao/474Graf Hartmann von Froburg beurkundet, daß er seinem Knecht, Heinrich dem Meiger, sein Eigen, eine Hube zu Zofingen, zu ledigem Eigen gegeben habe und vor geistlichem wie weltlichem Gericht, deren rᷝrechter wer</i> sei, wo der Meiger seiner bedarf. Die Hube trägt 9 Malter Dinkel und außerdem 9 Mütten, die an die Kirche von Zofingen gehen. Marquart von Wolhusen und Wernher von Yfental, die zur Zeit dieser Handlung die Stelle des Grafen Hartmann von Froburg für dessen Ehefrau Ita, eine Tochter des Herren von Wolhusen, vertreten und Pfleger deren beider Kinder waren, beurkunden ihre Verpflichtung, für Heinrich den Meiger als rᷝwern</i> einzutreten, und daß Heinrich der Meiger die Freiheit habe, ohne die Hand der Herrschaft aus dem Gut [der Hube] für seine Verwandtschaft oder für sein Seelenheil etwas auszusetzen oder zu verkaufen. Sie beurkunden weiter, daß sie, wenn Graf Hartmann von Froburg, seine Ehefrau und seine Kinder dagegen wären, den dem Meiger daraus entstehenden Schaden abtun sollen. Graf Hartmann von Froburg, seine Ehefrau und seine Kinder beurkunden schließlich, daß Heinrich der Meiger auf ihre Bitte hin sein Eigen an Herrn Vögelin von Wil für 15 Mark Silber verkaufte und diese für das vorgenannte eigen [die Hube] Herrn Wernher von Yfental, ihrem derzeitigen Pfleger auszahlte, der die Summen zu ihrem Nutzen anlegte. --imagehttps://creativecommons.org/licenses/by/4.0Graue · Hartman / Von Vrob ~g an heinriche dem Meîger - 1281 Juni 23.Image