herwort von predinge2023-11-012023-11-011315-09-081315-09-08CW20783https://urkundenrepositorium.uni-marburg.de/handle/cao/1301Herwort von Preding beurkundet, daß er durch Krankheit und Not gezwungen ist, von seinem rᷝwonzehend</i> aus dem Hof zu Chumbenz dem Propst und dem Konvent von Seckau 16 Schober -- je 8 Korn und Hafer -- um 13 Mark Silber zu verkaufen. Er gelobt, sich um die Bestätigung dieses Kaufes durch das Gotteshaus in Salzburg zu bemühen, von dem er den Zehnt zu Lehen hat. Allfällige Gebühren an den Erzbischof und das Gotteshaus von Salzburg soll der Propst tragen, Herwort nur die Reise und sonstige Bemühungen übernehmen. Erkennt der Erzbischof den Zehent dem Gotteshaus Seckau nicht zu, so wird er den Zehent einem vom Propst Vorgeschlagenen nach erfolgter Zustimmung des Erzbischofs übergeben. Versäumt Herwort die Übergabe, so schuldet er dem Propst und dem Konvent 26 Mark Silber und verpflichtet sich, diese, sobald er gemahnt wird, innerhalb von zwei Monaten zu bezahlen. Im Falle von Herworts Tod sind seine Kinder verpflichtet, sich an diesen Vertrag zu halten. Herwort hat Propst und Konvent mit dem Rest des Chumbenzer Zehends und anderen Liegenschaften sichergestellt. --imagehttps://creativecommons.org/licenses/by/4.0herwort von predinge an ſamnunge von Seccowe; probſt - 1290 September 8.Image