Gvndacher von Storichenberch2023-11-012023-11-011322-03-311322-03-31CW40113https://urkundenrepositorium.uni-marburg.de/handle/cao/2669Gundaker von Starhemberg beurkundet, daß sein Vater Gundaker um seines und seiner Kinder Seelenheils willen dem Kloster Ebersberg zur Zeit des Abtes Konrad einen Zehnten auf dem Hof [Neu-]Weidling, seinem Lehen vom Bistum Passau, gegeben hatte. Diesen Zehnten hat er dem Stift mit der Hand des damaligen Bischofs Ruger [1233-1249] bestätigt. Später hat der Aussteller den Zehnten gegenüber Abt Ulrich von Ebersberg angefochten. Nachdem der Streit einige Zeit gedauert hatte, legte ihm der Abt zum Erweis seines Rechtes die Urkunden Bischofs Ruger und des Vaters Gundaker und andere Zeugnisse vor. Daraufhin hat Gundaker seine Ansprüche auf den Zehnten zurückgezogen, die Rechte des Klosters völlig anerkannt und den Zehnten mit der Hand Bischofs Wernhart von Passau erneut aufgegeben und bestätigt. Neben Gundaker siegelt Ulrich von Kappellen als Schiedsmann und Vermittler in dieser Streitsache. -- Wien HHSA. -- Druck: UBLoE. 4, 252 Nr. 280; FRA. II 51, 221 f. Nr. 206.imagehttps://creativecommons.org/licenses/by/4.0Gvndacher von Storichenberch an Gotshavs daze Ebersperch - 1297 März 31.Image