Karel von Awe Meiſter ze Regenſpvrch2023-11-012023-11-011315-02-171315-02-17CW20686https://urkundenrepositorium.uni-marburg.de/handle/cao/1209Konrad von Au, der Meister von Regensburg, und die Bürgergemeinde beurkunden. daß sie Ortlieb den Setzer und seinen Knecht Konrad den Münzer, Herrn Albrechts Sohn, für ewige Zeiten aus der Stadt verwiesen haben. Wer ihnen in der Stadt Aufenthalt bietet, hat 100 Pfund zu bezahlen. Fehlt ihm das Geld, so wird er gleichfalls aus der Stadt verwiesen. Wer angeklagt wird, daß er ihnen Aufenthalt gewähre, hat selbzwölft den Reinigungseid zu leisten. Die Verwiesenen dürfen, sofern sie in die Stadt kommen, weder in Klöstern, noch in Häusern der Chorherren, Vitztume und Ritter noch anderen Häusern aufgenommen werden. Wer ihnen Aufenthalt gewährt, muß 100 Pfund zahlen, oder es wird sein Haus niedergerissen. Wer innerhalb des Burgfriedens mit den Ausgewiesenen spricht, hat 30 Pfund zu bezahlen, oder er wird 5 Jahre aus der Stadt verbannt, außer er leistet selbdritt den Reinigungseid. Da die Tat [derentwegen die Verbannung verhängt wurde] in der Kirche geschehen ist, sollen die Verbannten nirgends Frieden haben. Fürbitten selbst von Kaiser, Königen, Fürsten geistlichen und weltlichen Standes sind zwecklos. Wer dem Meister eine Angabe macht, die zur Aufgreifung des Verwiesenen führt, erhält 5 Pfund. Dies zu halten haben sich die Bürgerschaft und die Unterzeichneten eidlich verpflichtet. --imagehttps://creativecommons.org/licenses/by/4.0Karel von Awe Meiſter ze Regenſpvrch - 1290 Februar 17.Image