ortlieb von wald2023-11-012023-11-011319-01-011319-01-01CW30286https://urkundenrepositorium.uni-marburg.de/handle/cao/1937Ortlieb vom Wald beurkundet, daß er im Einverständnis mit seiner Ehefrau, seinen Kindern und anderen seiner Erben seinen Hof in Kapellen, der sein Eigentum war, Propst Marquart und dem Konvent des [Augustinerchorherren-]Klosters Baumburg für 35 [?] Pfund Salzburger und Öttinger Pfennige verkauft und das Geld erhalten hat. Für Schäden, die aus Ansprüchen Ortliebs, seiner Erben oder anderer Leute auf den Hof entstehen können, setzt er dem Kloster seinen Hof in Chieming als Pfand. Der Propst soll zwischen dem Ausstellungstag und Pfingsten [6. Juni 1294] mit Einwilligung Ortliebs und seiner Erben nach Landesrecht und -gewohnheit einen rᷝſalman</i> (Gewährsmann) bestellen, der für [den Hof] rᷝgewer</i> ist. -- Bd. 3 S. 201 Z. 10 Datum zu berichtigen: Baumburg 1294 April 12; Z. 11: rᷝ(!)</i> ist zu streichen. --imagehttps://creativecommons.org/licenses/by/4.0ortlieb von wald an ſammungē vnd dem gotes havſ vō Paͮmb ~ch; * *obiſt marquardē - 1294 April 12 April 13 .Image