Nicolauſ von totinkoven2023-11-012023-11-011302-04-031302-04-03CW10345https://urkundenrepositorium.uni-marburg.de/handle/cao/314Es wird zu wissen getan, daß Herr Nicolaus von Totinkoven (Dottighofen) seine zunächst dem Leheimer Tor gelegene Mühle dem Johannes von Totinkoven und dessen Mutter gegen jährliche Lieferung von 22 Mutte Roggen verliehen hat, und daß diese ihrerseits die Mühle Abreht dem Haseler weiter geliehen haben für eine jährliche Lieferung von 52 Mutte insgesamt, mit der Maßgabe, daß Abreht oder der sonstige Inhaber der Mühle an Nicolaus jährlich am 11. XI. die 22 Mutten Roggen im Voraus liefern soll und daß, wenn der Inhaber der Mühle wechselt, ein Scheffel Roggen als Ehrschatz zu geben ist. Abreht der Haseler hat dem Johann von Totinkoven und seiner Mutter die 30 Mutte zu 7½ Mutte auf die vier Frohnvasten verteilt zu liefern und bei Wechsel der Mühle 2 Kappaune als Ehrschatz. Das zu liefernde Getreide darf der Qualität nach nur 2 Pfennige weniger wert sein gegenüber dem jeweiligen Marktpreis (für die gleiche Qualität). Abreht wird in 2 Jahren 10 Pfund Pfennige zum Ausbau der Mühle verwenden, die man dann, wenn die 10 Pfund verbaut sind, rᷝmit zwein Marken vfgeben</i> soll. --imagehttps://creativecommons.org/licenses/by/4.0Nicolauſ von totinkoven an Johanſen von totin- koven - 1277 April 3.Image