Conuente · vnſern groͮiz in gotteGvͦta · diu Abbtiſchenne von Lindowe2023-11-012023-11-011315-01-011315-01-01CW20657https://urkundenrepositorium.uni-marburg.de/handle/cao/1182Äbtissin Guta und der Konvent von Lindau beurkunden, daß sie Peter den Mul vor geistlichem Gericht zur Verantwortung gezogen haben wegen des Eigentums über einen näher bezeichneten Weingarten. Nachdem er zuerst geleugnet und gesagt hatte, der Weingarten gehöre dem Meier Curesel von Schaffhausen, erklärte er, daß dieser Weingarten dem Kloster gehöre und er ihn für sich und seine Erben mit einem anderen Weingarten, in dem eine Kelter steht, und von dem er jährlich drei rᷝvierdunge</i> Wachses als Zins zahle, von dem Kloster als rechtes Zinslehen erhalten habe. Ferner wird bekundet, daß er und seine Erben dem Kloster künftig alljährlich am 11. November ein Pfund Pfeffer Konstanzer Gewichtes als Zins für die zwei Weingärten geben werden, dafür fällt der frühere Zins [das Wachs] fort. Peter und seine Erben haben das freie Verfügungsrecht über die beiden Weingärten, sie zu veräußern, zu versetzen oder zu verlehnen, doch sind ausdrücklich andere Klöster davon ausgenommen. --imagehttps://creativecommons.org/licenses/by/4.0Conuente · vnſern groͮiz in gotte; Gvͦta · diu Abbtiſchenne von Lindowe - 1290.Image