2023-11-012023-11-011304-01-011304-01-01CW10407https://urkundenrepositorium.uni-marburg.de/handle/cao/373Es wird zu wissen getan, daß der Streit zwischen dem Deutschordenshaus zu Freiburg i. Br. und dem Kloster Tennenbach betreffend das Gut des verstorbenen Dekans Walther von Endingen auf gütliche Weise beigelegt ist, wie folgt: Die Deutschordensbrüder zu Freiburg erhalten den Hof und ein Mannwerk Reben, das aus zwei ihrer Lage nach näher beschriebenen »Stücken⟨ besteht. Hingegen erhält das Kloster Tennenbach das andere Gut Walthers, wofür es 20 Mark an die Deutschordensbrüder in Freiburg zahlt. Beide Parteien werden den Nutzen, der sich aus dem Gesamtgüterkomplex bis zum [nächsten] 11. XI. ergiebt, gleich teilen und das gesammte Gut im Voraus gemeinsam rᷝverrihten, alse es denne zinses het.</i> Die Äcker, auf denen noch nicht gesät ist, soll das Kloster sogleich zur Verfügung haben, rᷝalse si sint gebuwen.</i> --imagehttps://creativecommons.org/licenses/by/4.01279.Image