heinrich von Richen2023-11-012023-11-011320-02-201320-02-20CW30482https://urkundenrepositorium.uni-marburg.de/handle/cao/2129Heinrich von Reichen beurkundet, daß er wohlüberlegt seinen Hof in rᷝhvſern</i> [Hausen?] und ein Gut in Reichen, das Konrad von Durheim bewirtschaftet, dem Marien- und Johannesaltar [des Klosters] Weihenberg gestiftet hat. Seine Erben sollen keine Ansprüche daran haben. Indessen sollen die Güter zu seinen Lebzeiten in seinem Besitz bleiben; die Erträge jedoch soll er nach seinem Ermessen frommen Zwecken zuwenden. Sollte er aber auch nur einen Schilling davon zu seinem eigenen Vorteil verwenden, so fallen die Güter sofort an das [Kloster] Weihenberg. --imagehttps://creativecommons.org/licenses/by/4.0heinrich von Richen - 1295 Februar 20.Image