2023-11-012023-11-011225-01-011225-01-01CW41036https://urkundenrepositorium.uni-marburg.de/handle/cao/3567Johann Heye, Ritter von Merl [nw. Zell/Mosel], beurkundet, daß er gerichtlich gezwungen worden ist, die Vormundschaft, die er über seinen Stiefsohn Philippmann ausgeübt hatte, diesem vor längerer Zeit aufzugeben, weil er großjährig geworden ist, so daß er seine Lehen selber verwalten und bewahren kann. Das hatte Johann getan, bevor er mit dem Grafen Johann von Sponheim wegen des Rheingrafen Streit bekam. Er versichert eidlich und mit Zustimmung aller seiner Herren, daß er dies nicht aus Furcht vor Streit getan hat, sondern von Rechts wegen, da Philippmann großjährig geworden war und dessen Verwandte es ihm gegenüber rechtlich durchgesetzt haben. 2 Ritter und 2 Edelknechte, die [Bd. 4 S. 612 Z. 28-29] namentlich genannt werden, bestätigen, daß sie bei dieser eidlichen Erklärung Johanns zugegen waren. -- Zur Datierung: Bei dem in der Urkunde genannten Grafen von Sponheim dürfte es sich um Johann II. (1290-1324) handeln. Die anderen Personen lassen sich nicht belegen. --imagehttps://creativecommons.org/licenses/by/4.0[13. Jahrhundert] Februar 23.Image