ChuͦnR Boͤller der nachſchultheizeder Rat von der minren Baſil2023-11-012023-11-011320-03-011320-03-01CW30495https://urkundenrepositorium.uni-marburg.de/handle/cao/2141Der Nachschultheiß Konrad Böller und der Rat von Klein-Basel beurkunden, daß Johannes Schwabe von Ramesbach vor dem Rat seinem Schwager Hug, dem Sohn des verstorbenen Lütold an der Wiese, als dem Vormund seiner Ehefrau Ita [Schwester des Hug] nach vollzogenem Beilager für deren Morgengabe von 5 Pfund Pfennigen einen [Bd. 3 S. 328 Z. 1-3] näher bezeichneten Acker als Pfand gesetzt hat. Diesen Acker hatte Johannes von dem Bürger von Klein-Basel, Peter Senfteli, für einen jährlichen Zins von 7 Schillingen Pfennigen und 2 [Brot-]Ringen zum Lehen; bei Handänderung sind 2 Schillinge Erschatz abzuführen. Johannes gab den Acker seinem Lehensherrn, Peter [Senfteli], auf, damit ihn dieser vor dem Rat an Hug für dessen Schwester Ita [Johannes' Ehefrau], Hug wiederum für Ita an Johannes zu den gleichen Bedingungen mit einer zusätzlichen Abgabe von 1 Huhn weiterverleihe. Frau Ita darf den Acker ohne Hand ihres Bruders verkaufen oder vergeben. Sind ihr oder nach ihrem Tod ihren Erben die 5 Pfund [Morgengabe] ausgerichtet, so soll der Acker, wenn er noch unverkauft ist, an Johannes und dessen Erben zurückfallen; der Sonderzins von 1 Huhn fällt dann wieder fort. Jedoch soll Frau Ita ihr früheres Recht an dem Acker wie sonst an rᷝgewinnottem guͦte</i> [Weingut; vgl. Erklärung im Regest Nr. 1330] erhalten bleiben. -- Vgl. Corpus Nr. 1988. --imagehttps://creativecommons.org/licenses/by/4.0ChuͦnR Boͤller der nachſchultheize; der Rat von der minren Baſil an vron Jtvn - 1295 März 1.Image