2023-11-012023-11-011320-06-251320-06-25CW50744https://urkundenrepositorium.uni-marburg.de/handle/cao/N_722_(2201_a)Herr Otte von Ochsenstein [b. Zabern, Els.] und seine Ehefrau Künegunt beurkunden, daß sie an Graf Egen von Freiburg i.Br. ihr [Bd. V, S. 520 Z. 38 bis S. 522 Z. 8 der Lage nach genau beschriebenes] Gut zu Geudertheim [b. Brumath, Els.] für 87 Mark reinen Silbers in Straßburger Währung verkauft haben. Sie quittieren den Erhalt des Geldes und geloben, dem Käufer und seinen Erben für das verkaufte Gut gegen jedermann rechtmäßig Gewährleistung zu üben. Herr Otte sowie seine Ehefrau Künegunt versichern jeder in gesonderter Eidesleistung, daß das verkaufte Gut nicht Wittum der Frau Künegunt ist. Beide verzichten auf jedes mögliche Rechtsmittel gegen diesen Verkauf bzw. Kauf; Frau Künegunt verzichtet zudem ausdrücklich auf jeden rechtlichen Schutz, den rᷝfrowen hant von deme keisere Vellegiano</i> [S. 520 Z. 35 f.], mit dessen Hilfe sie gegen den hier verbrieften Kauf vorgehen könnte. --imagehttps://creativecommons.org/licenses/by/4.01295 Juni 25Image