johanneſ von baldingen2023-11-012023-11-011320-05-151320-05-15CW30534https://urkundenrepositorium.uni-marburg.de/handle/cao/2179Johannes von Baldingen beurkundet, daß er auf Bitten seiner Herrschaft, des Grafen Friedrich von Fürstenberg und dessen Ehefrau, alle Rechtsansprüche und Anklagen gegen Priorin und Konvent von Neidingen betreffend den Besitz fallen gelassen hat, den der verstorbene Bruder des Ausstellers, Ritter Rudolf von Baldingen, ihnen verkauft, gestiftet oder sonst zugewendet hat. Ebenso hat er auf alle sonstigen Ansprüche gegen das Kloster verzichtet. Dafür haben ihm Priorin und Konvent als Freundschaftsbeweis 1 Mark Silbers gegeben. --imagehttps://creativecommons.org/licenses/by/4.0johanneſ von baldingen an priorinne vnd dem conuente deſ cloſterſ vfen Houe ze nidingen - 1295 Mai 15.Image