2023-11-012023-11-011324-08-101324-08-10CW40917https://urkundenrepositorium.uni-marburg.de/handle/cao/3448Otto [III.], Herzog zu Bayern, Pfalzgraf des Rheins, beurkundet, daß der Streit und die Ansprache, die Dompropst Friedrich und das Kapitel zu Salzburg gegen Ulrich von Wipping wegen des Hofes zu Wipping [B. Mühldorf] erhoben hatten, weswegen Dompropst und Kapitel einen Richter aus Rom zugezogen hatten, der Ulrich auf die Klage von Dompropst und Kapitel in rechtsmäßiger Gerichtsverhandlung in den Bann getan hatte, [jetzt] wie folgt rechtlich beigelegt worden ist: Ulrich von Wipping und sein Sohn Konrad haben auf alles Recht verzichtet, das sie an dem Hof beanspruchten oder besitzen könnten. Sie haben ihr Recht in die Hand des Dompropstes aufgegeben. Ulrich, Konrad und ihre Erben sollen künftig kein Recht und keinen Anspruch auf den Hof mehr erringen. Dafür sind der Dompropst und das Kapitel Ulrich und dessen Sohn Konrad darin freiwillig entgegenkommen, daß sie ihnen beiden den Hof zu Wipping mit allem Zubehör als rechtmäßiges Lehen geliehen haben. Sie müssen alljährlich an Dompropst und Kapitel bzw. an deren Kastner in der Stadt Mühldorf am Ruprechtstag [24. September] 1 Pfund Pfennige als Zins zahlen. Haben sie das Geld nicht verfügbar, so sollen sie unaufgefordert dafür ein entsprechendes Pfand stellen, aus dem man das Geld erlösen kann. Lösen sie dann nicht innerhalb von 8 Tagen das Pfand aus, so soll man es verkaufen und das Geld daraus beschaffen. Wenn einer von den beiden [Wippingern], der den Hof dann besitzt, den Termin versäumt und das Geld oder das Pfand nicht gibt, so geht ihm alles Recht an dem Leibgedinge und das Zugeständnis verloren, die ihm Dompropst und Kapitel gewährt haben. Das gilt sinngemäß auch für den anderen Wippinger. Dompropst und Kapitel können dann den Hof ohne weiteren Streit an sich ziehen und nach ihrem Gutdünken besetzen. Ulrich und Konrad sollen alljährlich rᷝmit ettlichem vrchunde</i> [mit Anerkennungsgaben] zum rᷝſtiftaiding</i> [jährliches Aufgebot zur Ordnung der Güterbesetzung] des Kellners von Dompropst und Kapitel erscheinen. --imagehttps://creativecommons.org/licenses/by/4.01299 August 10.Image