Friderich von Herbozhein der Ritter / burger ze kenzingen2023-11-012023-11-011309-03-071309-03-07CW20084https://urkundenrepositorium.uni-marburg.de/handle/cao/643Der Ritter und Bürger von Kenzingen Friedrich von Herbolzheim beurkundet, daß er dem Kloster Wonnental wegen Gott, sein und seiner verstorbenen Ehefrau Elisabeth Seelenheil seinen Acker bei der rᷝrihtstuͤden</i> mit allem Griff und Recht, wie er ihn besessen habe, zu lastenfreiem Eigen gegeben habe mit der Bestimmung, daß das Kloster ihm, solange er lebt, 8 Scheffel Roggen geben soll, und im ersten Jahr dieses Vertragsverhältnisses noch 10 Scheffel Hafer. Nach seinem Ableben gehört der Acker ganz dem Kloster. Sein Ertrag soll dann an seinem, Friedrichs, Sterbetag für sein, seiner Ehefrau und aller seiner [und auch der Ehefrau?] Vorfahren Seelenheil verwendet werden. Keiner seiner Erben oder sonstigen Verwandten kann den Acker dem Kloster streitig machen. --imagehttps://creativecommons.org/licenses/by/4.0Friderich von Herbozhein der Ritter / burger ze kenzingen - 1284 März 7.Image