Covent von oͤtenbachpriorin2023-11-012023-11-011315-03-011315-03-01CW20705https://urkundenrepositorium.uni-marburg.de/handle/cao/1228Priorin [Schwester Elisabeth?] und der Konvent von Ötenbach beurkunden, daß Herr Ingold von Spiringen ihrem Kloster drei Anwesen dafür gegeben hat, daß man alljährlich am 15. November für den davon eingehenden Zins seine Jahrzeit begehe nnd daß man den Schwestern an diesem Tage Wein und Fische geben solle, damit sie seiner, seiner Ehefrau Hemma, ihres Vaters Cuon, ihrer Mutter Richenza, seines Vaters Cuon und seiner Mutter Hemma rᷝdeſt getrvͦlicher gedenken.</i> Er wünscht, daß man davon nicht abstehe. Sollte der Termin nicht eingehalten werden können, so soll die Jahrzeit spätestens innerhalb der 3 auf den Todestag folgenden Tage begangen werden, andernfall werde er die Priorin und den Konvent am jüngsten Tag zur Rechenschaft ziehen. Die Priorin und die Prokuratorin verpflichten sich, alles, was von den Gütern komme, innerhalb von drei Tagen dem Konvent rᷝzidienſte zu geben.</i> Tun sie und der Schaffner das nicht, so sollen sie so lange Wasser und Brot essen, bis sie es ausführen. --imagehttps://creativecommons.org/licenses/by/4.0Covent von oͤtenbach; priorin an ingolt von ſpiringen - Um 1290 März 29.Image