friderich von wolfſawe2023-11-012023-11-011319-01-291319-01-29CW30240https://urkundenrepositorium.uni-marburg.de/handle/cao/1892Friedrich von Wolfsau beurkundet, daß ihm sein Herr, Erzbischof Konrad [IV.] von Salzburg, 36 Mark Silbers von seinem jeweiligen Vitztum in Leibnitz angewiesen hat. Der Vitztum soll ihm das Geld aus dem Zehnten von Marein auszahlen. Hat er den Zehnten schon [anderweitig] verwendet, so soll sich Friedrich an dem Ernteertrag desselben Gutes nach dem zwischen 1. und 29. September gültigen Marktpreis schadlos halten. Hat Friedrich die Summe aus dem Zehnten erhalten, dann soll der [übrige] Zehnte dem Erzbischof zur freien Verfügung stehen. --imagehttps://creativecommons.org/licenses/by/4.0friderich von wolfſawe an Erzbiſcholf Chunrat von Salzburch - 1294 Januar 29.Image