Peter von Bal- dingen2023-11-012023-11-011318-06-201318-06-20CW30112https://urkundenrepositorium.uni-marburg.de/handle/cao/1768Es wird beurkundet, daß Peter von Baldingen mit Rat und Einverständnis der nächsten Verwandten väterlicher- und mütterlicherseits, seiner Kinder und deren Vormünder den Besitz, bestehend aus Acker, Wiese, Wald und einem Baumgarten in Ufhausen und Wendelingen, den der rᷝamur</i> von Breisach besaß, der Priorin und dem Konvent von Adelhausen -- mit Ausnahme des Waldes, der jährlich 11 Pfennige, und einer Wiese, die jährlich 3 Pfennige zinst -- für 27 Mark lötigen Silbers Freiburger Gewichtes, die er und seine Kinder völlig erhalten haben, verkauft hat. Peter und seine Kinder haben den Besitz der Priorin und dem Konvent aufgegeben und unter der Gerichtslaube in Freiburg in öffentlicher Verhandlung ausgefertigt. 5 [Bd. 3 S. 74 Z. 17 - 19] namentlich genannte nächste Verwandte und Vormünder der Kinder erklärten eidlich, daß der Verkauf für die Kinder vorteilhaft ist. --imagehttps://creativecommons.org/licenses/by/4.0Peter von Bal- dingen - 1293 Juni 20.Image