2023-11-012023-11-011324-12-201324-12-20CW41030https://urkundenrepositorium.uni-marburg.de/handle/cao/3561Jan von Ringleben und Heinemann von Herbsleben beurkunden, daß mit ihrer Zustimmung und Unterstützung Dietrich von Weimar 6 Äcker rᷝjn veldegelich</i> [in jedem Feld], die [Bd. 4 S. 610 Z. 14-15] der Lage nach beschrieben werden, die Heinemanns Eigen waren, für 22 Pfund gekauft und diesem das Geld bezahlt hat. Diese Äcker haben sie mit allem Recht, allem Ertrag und ohne außerordentliche Abgabe rᷝ(Not bethe)</i> mit Zustimmung ihrer Erben an Dietrich, an dessen Ehefrau Adelheid und an alle ihre Erben, Söhne wie Töchter, und an alle die, denen von diesen das Gut verkauft oder gegeben wird, für einen jährlich zu Weihnachten zu entrichtenden Zins von 6 Pfennigen nach Pachtrecht gegeben. Jan und Heinemann haben versprochen, den Käufern das Gut vor jeder Ansprache zu schützen. -- Vgl. Corpus Nr. 2937, 3099, 3307. --imagehttps://creativecommons.org/licenses/by/4.01299 Dezember 20.Image