Goͤphirt von TuſilinginHerman zi sodejohanſ von Richinſtein ein rihter2023-11-012023-11-011318-07-051318-07-05CW30119https://urkundenrepositorium.uni-marburg.de/handle/cao/1775Ritter Johannes von Reichenstein, Gottfried von Tußlingen und Hermann rᷝzi sode</i> beurkunden: Da ihnen Abt Berthold von Murbach als rechtmäßiges Lehen allen Besitz des Gotteshauses in dem Bann von Biengen verliehen hat, versprechen sie ihm und seinen Nachfolgern, daß sie auf Grund ihrer rechtlichen Ansprüche vor Gericht ihre Forderungen stellen werden. Wenn sie es unterlassen und das Gotteshaus kommt dadurch zu Schaden, so werden diesen sie oder ihre Erben ersetzen und sich fügen, wenn sie unrechte Forderungen erhoben haben. Sonst soll das Lehen dem Gotteshaus Murbach frei sein, und ihre Urkunden, die sie darüber besitzen, ohne Kraft. -- Vgl. Corpus Nr. 1759. --imagehttps://creativecommons.org/licenses/by/4.0Goͤphirt von Tuſilingin; Herman zi sode; johanſ von Richinſtein ein rihter - 1293 Juli 5.Image