philippisReinhart von HagenoweVlrichWernhêr wir gebrudere von Valkenſtein2023-11-012023-11-011303-11-141303-11-14CW10403https://urkundenrepositorium.uni-marburg.de/handle/cao/369Reinhart von Hanau und sein Sohn Ulrich, sowie die Brüder Philippis und Wernher von Falkenstein beurkunden, daß sie zwecks Beilegung ihrer Streitigkeiten einen Ausschuß von vier namentlich genannten Männern gewählt haben, dessen Spruch für sie verbindlich sei, und daß sie ferner einen weiteren Ausschuß von vier namentlich genannten Männern erwählt haben, der den Zweck hat, gemeinsam mit dem zuerst genannten Ausschuß darüber zu befinden, ob Gewalt und Unrecht vorliegt, wenn eine der Parteien vom Landesherrn oder einem Nachbarn sich bedrängt fühlt, und eine diesbezügliche Klage an diesen Ausschuß stellt. Diese beiden Ausschüsse sollen auch die gegenseitige Hilfe mit Leib und Gut gegebenenfalls beschließen und in die Wege leiten. --imagehttps://creativecommons.org/licenses/by/4.0philippis; Reinhart von Hagenowe; Vlrich u.A. - 1278 November 14.Image