2023-11-012023-11-011323-04-281323-04-28CW40435https://urkundenrepositorium.uni-marburg.de/handle/cao/2981Sophie von Hainfeld und ihre Söhne Alolt und Stephan von Hainfeld beurkunden, daß sie freiwillig, wohlüberlegt und gemeinsam an Stephan von Maißau, Sophies Bruder, den Onkel der Söhne, und an dessen Erben aus ihrem Eigentum ihren Anteil an dem Hause, dem Baumgarten und dem Wald zu Maißau sowie weiteren [Bd. 4 S. 252 Z. 36-39] der Lage nach beschriebenen Besitz, Wald, Fischwaide, Wiesen, was sie von ihm [Stephan] und ihren Vorfahren geerbt haben, für 120 Pfund Wiener Pfennige verkauft und das Geld erhalten haben. Stephan und seine Erben sind berechtigt, mit den Besitzungen nach Gutdünken zu verfahren, sie ohne Behinderung zu verkaufen, zu versetzen oder zu verschenken. Die Aussteller versprechen, entsprechend dem Eigentumsrecht und der in Österreich geltenden Landesgewohnheit ihnen das Eigen bei jeder Ansprache zu schützen. --imagehttps://creativecommons.org/licenses/by/4.01298 April 28.Image