Walther uon Clingin2023-11-012023-11-011294-05-121294-05-12CW10142https://urkundenrepositorium.uni-marburg.de/handle/cao/127_BEs wird bekanntgegeben, daß der Freiherr Walther von Klingen dem Bischof Eberhart (II.) von Konstanz und dessen Stift die Feste Klingnau, den Burgtalls Tegerfelden und die Vogtei zu Döttingen für 1100 Mark Silber verkauft hat, deren Bezahlungsmodus ausführlich festgelegt und durch Bürgen mit Einlagerverpflichtung gesichert wird. Stirbt Bischof Eberhard, bevor die Summe abgegolten ist, hat der Nachfolger die Verpflichtungen seines Vorgängers zu übernehmen, widrigenfalls ihm Klingnau gesperrt wird. Die namentlich genannten, vom Bischof gestellten Bürgen verzichten ihrerseits, durch irgendwelche Rechtszüge sich ihrer Bürgschaftsverpflichtungen zu entziehen. --imagehttps://creativecommons.org/licenses/by/4.0Walther uon Clingin an Biſchof Eberharth; geſtifte von Coſtinze - 1269 Mai 12 und Konstanz Mai 20.?ATypogr. s.o.Image