Hainreich / Cchraft2023-11-012023-11-011321-11-121321-11-12CW30896https://urkundenrepositorium.uni-marburg.de/handle/cao/2532Heinrich Kraft beurkundet, daß er sein [Bd. 3 S. 564 Z. 30] der Lage nach beschriebenes Gut in dem Dorf rᷝMoͤdertſchach</i> mit der Hand seines Herrn, des Bischofs Hertnid von Gurk, und mit dessen Rat und Zustimmung an Chor und [Dom-]Kapitel von Gurk gegeben hat. Zur größeren Sicherheit hat Heinrich seine Nichte und deren Ehemann, den Vellacher, nach Gurk mitgebracht, von denen er es gekauft hatte. Obwohl sie ihm den Besitz früher völlig aufgegeben hatten, gaben sie ihn nun zum zweiten Mal dem Propst Hertnid und dem Chor zu Gurk auf. Diese doppelte Aufgabe geschah zur größeren Sicherung des Besitzes für das Gotteshaus als Ausgleich für allen wissentlichen oder unwissentlichen Schaden, den Kraft dem Gotteshaus zugefügt hat. -- Vgl. Corpus Nr. 2533. Die Urkunde Nr. 2533 wird zuerst ausgestellt worden sein. Jedoch werden dem Domkapitel die Sicherungen nicht ausreichend erschienen sein, so daß auch die Vorbesitzer zum Verzicht herangezogen wurden. --imagehttps://creativecommons.org/licenses/by/4.0Hainreich / Cchraft an Capitel ze Gurk - 1296 November 12.Image