2023-11-012023-11-011315-08-231315-08-23CW20774https://urkundenrepositorium.uni-marburg.de/handle/cao/1292Die Priorin und der Konvent von Klingental beurkunden, daß ihnen Frau von Klingen 10 Mark Silber bis rᷝein rehtv vn̄ ein gemeinv hervart wirt</i> [Kreuzzug] ausgesetzt hat. Tritt dieser Fall ein, so soll der jeweils regierende Abt von Wettingen den Betrag anfordern, um ihn rᷝvber mer</i> zu senden. Die Frauen von Klingental verpflichten sich, den Betrag dann binnen 14 Tagen bereitzustellen. --imagehttps://creativecommons.org/licenses/by/4.01290 August 23.Image