CoͮnratRvͦdolf2023-11-012023-11-011306-01-011306-01-01CW10484https://urkundenrepositorium.uni-marburg.de/handle/cao/448Die Brüder Rudolf und Konrad von Bernegg beurkunden, daß sie nach erlangter Volljährigkeit vor Graf Rudolf (II.) von Rapperswil auf das Eigentum an den von ihrem Vater 1277 I. 17 (vgl. Reg. 305) an das Johanniterhaus Bubikon verkauften Eigengüter verzichten und somit ihrerseits dem Verkauf beistimmen. Sie haben geschworen, daß sie die Johanniter von Bubikon in dem Besitz in keiner Weise irren, etwa notwendig werdende Sicherheit leisten und rᷝwern</i> sein werden, wo die Brüder ihrer bedürfen. --imagehttps://creativecommons.org/licenses/by/4.0Coͮnrat; Rvͦdolf - 1281.Image